- 1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- 1.1 Grundlagen
- 1.2 Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
- 1.2.1 Amortisationsrechnung
- 1.2.2 Berechnung des äquivalenten Energiepreises
- 1.2.3 Kapitalwert-Methode
- 1.2.4 Annuitätenmethode
- 2. Möglichkeiten der Finanzierung des Klimaschutzes durch die Kommunen
- 2.1 Eigenfinanzierung
- 2.2 Inanspruchnahme von Förderprogrammen
- 2.3 Förderung lokaler Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen durch Kommunen
- 3. Finanzierung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen von Contracting-Projekten
- 3.1 Energieliefer-Contracting
- 3.2 Einspar-Contracting
- 3.3 Finanzierungs-Contracting
- 3.4 Betriebsführungs-Contracting
1. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
Die jeweils gültige Gemeindehaushaltsverordnung verpflichtet die Städte und Gemeinden, die wirtschaftlichste Lösung zu finden, bevor Investitionen getätigt werden. Entscheidungen zugunsten oder zuungunsten von kommunalen Klimaschutzmaßnahmen sind daher in hohem Maße von den damit verbundenen Kosten abhängig, die auf die Stadt, die Gemeinde oder den Landkreis zukommen. Oftmals sind die Kosten sogar der entscheidende Grund für oder gegen die Umsetzung einer Maßnahme. Selbst notwendige Instandhaltungsmaßnahmen im kommunalen Gebäudebestand müssen aufgrund des Erfordernisses von hohen Investitionen zum Teil abgelehnt werden. Auf den ersten Blick scheint dieses Verhalten vor dem Hintergrund der Finanzierungsengpässe der Kommunen nachvollziehbar, und in einigen Fällen ist es sicherlich auch nach sorgfältiger Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angebracht. Jedoch kann eine Vielzahl von Klimaschutzmaßnahmen zugleich auch die Energiekosten einer Kommune langfristig reduzieren und damit den Haushalt nachhaltig entlasten, so dass eine vorurteilsfreie und ergebnisoffene Analyse der Wirtschaftlichkeit der heutigen Situation und zukünftiger Alternativen unbedingt zu empfehlen ist.
1.1 Grundlagen
Eine Maßnahme oder ein Maßnahmenpaket ist dann wirtschaftlich, wenn die Kosten, die dafür aufgewendet werden müssen, niedriger sind als die Erträge. Wesentlich komplexer als diese Definition ist jedoch die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit, da hierbei eine Vielzahl von Faktoren einfließt und berücksichtigt werden muss bzw. sollte. Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit sind z.B.: Investitionskosten, Betrachtungszeitraum, Sowieso- und Mehrkosten, Umweltfolgekosten, Energiepreissteigerung, Kapitalkosten, Inflation, Wartungs- und Instandhaltungskosten, Fördermittel, Restwert etc. (Kap. B5 3.1).
Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Klimaschutzmaßnahmen stehen zunächst drei grundlegende Aspekte im Vordergrund:
1) Im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird in der Regel die betriebswirtschaftliche Rentabilität einer Maßnahme und nicht die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft untersucht. Im betriebswirtschaftlichen Sinn geht es beispielsweise beim Ergreifen von Klimaschutzmaßnahmen lediglich um die Kosten und Erträge des Ausführenden, also z.B. eines privaten oder öffentlichen Unternehmens oder einer Stadtverwaltung. Externe Kosten und Erträge werden somit in der einzelwirtschaftlichen Betrachtung vernachlässigt. In den Verwaltungen gelten auch die Kosten und Erträge getrennter Haushaltsposten, z.B. Vermögens- und Verwaltungshaushalt, jeweils als externe Kosten und Erträge. Bei einer volkswirtschaftlichen Betrachtung von Maßnahmen werden hingegen auch die externen Kosten der Energiebereitstellung berücksichtigt, wodurch sich der rechnerische Energiepreis um mehrere Cent pro kWh erhöht. Der einzelwirtschaftlichen Sicht kann und sollte gerade von öffentlichen Akteuren eine umfassendere volkswirtschaftliche Betrachtung gegenübergestellt und damit versucht werden, Wege zur Überwindung der Investor-Nutzer-Problematik zu finden.
2) Die Wirtschaftswissenschaften unterscheiden mindestens drei Arten von Kosten und Erträgen:
- Kosten und Erträge, die sich in direkten Geldzahlungen widerspiegeln (Ein- und Auszahlungen);
- Kosten und Erträge, die sich in Produktivitäts- und Wertveränderungen von Produktionsfaktoren und Gütern niederschlagen;
- Kosten und Erträge, die ihren Nutzen außerhalb der Ökonomie zeigen und nur schwer in Geldbeträgen ausgedrückt werden können. Im Bereich des Klimaschutzes haben z.B. Maßnahmen der Luftreinhaltung eine positive Wirkung auf die Lebensqualität.
Wirtschaftlichkeitsberechnungen beziehen in der Regel lediglich die ersten beiden Arten von Kosten und Erträgen ein. In weitaus anspruchsvolleren ökonomischen Betrachtungen, wie Kosten-Nutzen-Analysen, können auch nicht monetäre Faktoren berücksichtigt werden.
3) Im Rahmen von statischen Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen werden überschlägig Kosten und Erträge des ersten Betriebsjahres errechnet und über die Nutzungsdauer konstant fortgeschrieben. Für die Betrachtung kurzer Zeiträume und eine Einschätzung der Tendenzen sind diese Verfahren geeignet. Da Anlagen zur Energieversorgung und zum effizienten Energieeinsatz jedoch in der Regel viel längere Nutzungsdauern von über 20 Jahren haben, greifen statische Wirtschaftlichkeitsberechnungen hier oftmals zu kurz und können zu Fehleinschätzungen führen. Um dies zu vermeiden und um genauere Ergebnisse und Tendenzen ablesen zu können, sollten vor allem bei längeren Nutzungsdauern dynamische Verfahren eingesetzt und damit auch Preissteigerungen, Zinsen und Tilgung sowie unterschiedlichen Zeitpunkte, an denen Kosten und Erlöse anfallen, einbezogen werden (vgl. Jagnow/Wolff o.J., S. 1).
Die Bandbreite von wirtschaftlichen Betrachtungsweisen – von einer betriebswirtschaftlichen, kurzfristigen und sich lediglich auf Ein- und Auszahlungen beziehenden bis zu einer globalen, langfristigen und externe Kosten einbeziehenden Betrachtung von Klimaschutzmaßnahmen – wird zudem in einer Aufteilung der Klimaschutzmaßnahmen aus ökonomischer Sicht deutlich. Es lassen sich drei Arten unterscheiden: einzelwirtschaftliche Maßnahmen, volkswirtschaftliche Maßnahmen und klimapolitische Maßnahmen.
- Einzelwirtschaftliche Maßnahmen sind Maßnahmen, die neben ihrem klima(politischen) Nutzen aus einzelwirtschaftlicher Sicht für die Kommune rentabel und volkswirtschaftlich vorteilhaft sind, wie z.B. Energieeinsparung an Schulen. Solche Maßnahmen sollten unstrittig sein, da ihnen keine vernünftigen Argumente entgegenstehen.
- Volkswirtschaftliche Maßnahmen sind Maßnahmen, die neben ihrem klima(politischen) Nutzen zwar volkswirtschaftlich sinnvoll sind, aber einzelwirtschaftlich für die Kommune ein „Verlustgeschäft“ darstellen, wie z.B. kommunale Förderprogramme. Diese Maßnahmen erfordern oftmals einen hohen Überzeugungsaufwand und gute Argumente. Volkswirtschaftliche Argumente können zudem bei der Entscheidung zwischen betriebswirtschaftlich kostengleichen alternativen Maßnahmen ausschlaggebend sein.
- Klimapolitische Maßnahmen sind Maßnahmen, die sich weder aus betriebswirtschaftlicher noch aus volkswirtschaftlicher Sicht rechnen, aber einen hohen klima(politischen) Nutzen haben, wie z.B. Klimaschutzkampagnen. Bei diesen Maßnahmen muss der Widerspruch zwischen Ökonomie und Ökologie durch globalere Betrachtung und Einbeziehung weiterer Argumente, wie z.B. eine Imageverbesserung, aufgelöst werden.
In einigen Studien konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass Energieeffizienzmaßnahmen im Gebäudebestand aus volkswirtschaftlicher Sicht zu den ökonomischsten Maßnahmen zur CO2-Reduzierung zählen. Zwei dieser Untersuchungen seien nachfolgend kurz skizziert:
Die Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen wurde 2007 von der Beratungsgesellschaft McKinsey im Rahmen der BDI-Initiative „Wirtschaft für Klimaschutz“ erstmals detailliert mithilfe einer Bewertung aller über 300 derzeit verfügbaren Klimaschutztechniken in den vier Technologiebereichen Energie, Transport, Industrie und Gebäude untersucht. Dabei kommt McKinsey im Ergebnis zu einer wichtigen Kernaussage: „Ein Abbau der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 31 Prozent gegenüber 1990 ist anspruchsvoll, aber machbar – und zwar ohne Einbußen für Wirtschaftswachstum und Lebensqualität sowie unter Beibehaltung des Kernkraftausstiegs.“ (McKinsey & Company, Inc., o.J., S. 1)
Die KfW hat 2008 eine umfassende Wirtschaftlichkeitsanalyse der Maßnahmen durchgeführt, die im CO2-Gebäudesanierungsprogramm in den Jahren 2005 und 2006 gefördert wurden. Der Fokus lag dabei auf den CO2-Vermeidungskosten bzw. -gewinnen, die mit den Maßnahmen verbunden waren. Dabei konnte festgestellt werden, dass im Vergleich mit den Vermeidungskosten anderer Bereiche „die energetische CO2-Gebäudesanierung zu den wirtschaftlichsten Klimaschutzmaßnahmen zählt. Die gesamtwirtschaftlichen Erträge der energetischen Gebäudesanierung sind deutlich höher als die einzelwirtschaftlichen.“ (KfW Bankengruppe 2008, S. 1 f.)
KfW Bankengruppe (Hrsg.) (2008): Wirtschaftlichkeitsanalyse der CO2-Gebäudesanierung (Autor:
Martin Müller), in: KfW-Research Nr. 37, Juli 2008, Frankfurt am Main.
Kirchner, Almut (2009): Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Rahmenbedingungen für Energieeffizienz: Wirtschaftlichkeitsfragen, Markt und Staat, in: Die Wohnungswirtschaft, H. 4, S. 66 f.
McKinsey & Company, Inc. (Hrsg.) (2007): Kosten und Potenziale der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in Deutschland. Eine Studie von McKinsey & Company, Inc., erstellt im Auftrag von „BDI initiativ – Wirtschaft für Klimaschutz“, Berlin 2007.
1.2 Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit
Dieses Kapitel soll lediglich einen Einblick in den breiten Themenkomplex der Wirtschaftlichkeitsberechnungen geben und dazu dienen, einen Überblick über die verschiedenen Berechnungsverfahren und deren Aussagekraft, Eignung sowie Vor- und Nachteile zu erhalten.
Nicht alle Vorteile von Klimaschutzmaßnahmen lassen sich quantitativ erfassen. Die Wirtschaftlichkeit sollte bei der Auswahlentscheidung für eine Energiespar- bzw. Klimaschutzmaßnahme nur ein Kriterium von mehreren darstellen. Komfortverbesserungen, Schadens- und Risikominimierung, Wertstabilität bzw. -steigerung, eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik (bei Sanierungen) sowie eine geringere Umweltbelastung oder ein Image- bzw. Marketinggewinn sind weitere Kriterien, die in die Entscheidung einfließen und sorgfältig abgewogen werden sollten. Auch beruhen die Ergebnisse von Wirtschaftlichkeitsberechnungen oft auf relativ unsicheren Daten, wie z.B. die Energiepreisentwicklung, so dass allein die Wirtschaftlichkeit einer Klimaschutzmaßnahme noch keinen vernünftigen Entscheidungsgrund darstellt (vgl. Jagnow/Wolff o.J., S. 1) (Kap. B6 2.2).
Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit einer Energieeinsparmaßnahme steht eine Vielzahl verschiedener statischer und dynamischer Rechenverfahren zur Verfügung. Vier sehr gebräuchliche Verfahren werden im Folgenden kurz vorgestellt: Die Amortisationsrechnung, die Berechnung des äquivalenten Energiepreises, die Kapitalwert-Methode und die Annuitätenmethode. Weitere Verfahren sind beispielsweise die Ermittlung der Kosten der CO2-Einsparung oder die Berechnung der Lebenszykluskosten.
1.2.1. Amortisationsrechnung
Die Bestimmung der Amortisationszeit ist die einfachste Möglichkeit, die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme zu berechnen. Die statische Amortisationszeit entspricht dabei der Zeitspanne, in der die Aufwendungen durch die Einsparungen ausgeglichen werden können. Um die Zeitspanne zu berechnen, werden die Investitionskosten durch die jährlichen Kosteneinsparungen (abzüglich eventuell anfallender Kosten für Wartung/Instandhaltung o.Ä.) dividiert. Nach Ablauf der Amortisationszeit erwirtschaftet die Maßnahme Netto-Erlöse. Für eine differenziertere Betrachtung sollte die dynamische Amortisationszeit herangezogen werden. Hierbei werden die jährlichen Minderkosten auf den Gegenwartswert abdiskontiert und somit berücksichtigt, dass der heutige Wert künftiger Zahlungen oder Erträge umso geringer ist, je weiter sie in der Zukunft liegen.
Maßgebliche Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit, wie z.B. die technische Lebensdauer eingesetzter Komponenten, Energiepreissteigerungen oder die Veränderung des Zinssatzes während der Betriebszeit, können im Rahmen von Amortisationsrechnungen nicht berücksichtigt werden. So muss diejenige Maßnahme mit der kürzesten Amortisationszeit nicht unbedingt auch die wirtschaftlichste Maßnahme sein. Sehr langlebige technische Komponenten können trotz langer Amortisationszeiten zu deutlich höheren Einsparungen beitragen (vgl. Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg 2009, S. 71).
1.2.2. Berechnung des äquivalenten Energiepreises
Dieses Verfahren ist besonders geeignet für die Bewertung von Maßnahmen in Bezug auf den Zustand vor der Maßnahme. Ermittelt werden die Kosten pro eingesparte Kilowattstunde (Euro/kWh), die dann im Verhältnis zu den jährlichen Mehrkosten der Maßnahme (Euro/Jahr) betrachtet werden. Einfacher gesagt wird mithilfe dieser Methode verglichen, was billiger ist: Energie einzukaufen oder Energie einzusparen. Zur Berechnung werden sämtliche Investitionskosten (bzw. die Mehrkosten für eine Maßnahme) sowie die im Betrachtungszeitraum anfallenden zusätzlichen Unterhalts- und ggf. Entsorgungskosten aufsummiert und durch die über den Nutzungszeitraum eingesparten Energiekosten dividiert. Die eingesparten Energiekosten sind somit direkt mit dem aktuellen bzw. dem mittleren künftigen Energiebezugspreis (unter Berücksichtigung der Energiepreissteigerung) vergleichbar. Ergeben sich gleich große oder geringere äquivalente Energiepreise als aktuelle oder künftige Energiebezugskosten, ist die Maßnahme wirtschaftlich.
1.2.3 Kapitalwert-Methode
Die Kapitalwert-Methode, auch Barwert-Methode genannt, kann sowohl für eine Betrachtung aktueller Investitionen als auch für eine später geplante Maßnahme herangezogen werden. Dabei stellt der Kapitalwert die Summe aller Kosten dar, die während der Nutzungsdauer einer Investition anfallen. Anders ausgedrückt ist der Kapitalwert der Betrag, der heute angelegt werden müsste, um damit sämtliche Investitionskosten und laufenden Ausgaben zu decken. Werden durch eine Maßnahme auch Einnahmen erwirtschaftet, wird der Kapitalwert als Barwert bezeichnet und die Berechnung erfolgt nicht ausschließlich mit den Ausgaben, sondern mit der Differenz von Einnahmen und Ausgaben über den gesamten Betrachtungszeitraum der Nutzungsdauer. Da Kosten und Einnahmen zu unterschiedlichen Zeiten der Nutzungsdauer anfallen, wird dies über Auf- und Abzinsungen berücksichtigt. Das bedeutet, dass zukünftige Kosten normalerweise als geringere Kosten in die Rechnung eingehen, da die Zinsen einer zum Investitionszeitpunkt angelegten Summe die künftig höheren Kosten abdecken. Der Kapital- oder Barwert ist als Kriterium nicht besonders aussagekräftig und anschaulich, da er sämtliche Kosten der gesamten Nutzungsdauer in einer Summe darstellt und nicht, so wie dies unter Anwendung der Annuitätenmethode erfolgt, die Kosten als gleich große Jahreskosten wiedergibt.
Die in die Berechnung eingehenden Kosten sind nur Erwartungswerte und daher mit entsprechenden Unsicherheiten behaftet. Insbesondere bei einer langen Nutzungsdauer können die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben nur schwer genau vorhergesagt werden. Zudem lassen sich mithilfe der Kapitalwert-Methode lediglich Aussagen darüber treffen, ob eine bestimmte Verzinsung erreicht wurde oder nicht. Die Methode ist nicht geeignet, um die Rentabilität der Investition einzuschätzen.
1.2.4 Annuitätenmethode
Die Annuitätenmethode ist besonders für Maßnahmen, die längere Amortisationszeiten aufweisen, eine sinnvollere Ermittlungsform der Wirtschaftlichkeit. Aufbauend auf der Kapitalwertmethode eignet sie sich zur Beurteilung von Einzelinvestitionen, zum Vergleich von alternativen Investitionen oder zur Ermittlung des besten Zeitpunkts für Ersatzinvestitionen. Die Annuität einer Investition ergibt sich aus der Multiplikation des Kapitalwertes mit dem Kapitalwiedergewinnungsfaktor (Annuitätsfaktor). Der Kapitalwiedergewinnungsfaktor hängt von der betrachteten Nutzungsdauer und dem Zinssatz ab. Im Ergebnis bildet die Annuität die regelmäßige jährliche Zahlung ab, in der die vollständigen regelmäßigen Jahreskosten und -einnahmen bezogen auf die Nutzungsdauer einer Investition enthalten sind. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Energiekosten, die sonstigen Betriebskosten und die Kosten für Wartung und Instandhaltung als auch – über den Kapitalwiedergewinnungsfaktor – der jährliche Kapitaldienst, also die Zahlungen für Tilgung und Zinsen im Rahmen einer Kreditfinanzierung. Um unterschiedliche Lebensdauern der Komponenten in die Rechnung einzubeziehen, kann die Annuität einzeln für jede technische oder bauliche Maßnahme ermittelt werden. Wenn die Berechnung mit der Annuitätenmethode einen negativen Wert ergibt, ist die Maßnahme nicht wirtschaftlich, bei einer Annuität größer null hingegen ist sie wirtschaftlich, bzw. bei einem Ergebnis gleich null kann zumindest das eingesetzte Kapital zurückgewonnen werden. Im Ergebnis ist – vereinfacht gesagt – diejenige Investition die wirtschaftlichste, die die geringsten jährlichen Gesamtkosten aufweist.
Die Kommune sollte das Berechnungsverfahren in Abhängigkeit von ihren Möglichkeiten und Erwartungen wählen. Verfügt sie über Kapital und möchte dieses in den Klimaschutz investieren, wird eine andere Berechnung gewählt als bei einer Kreditaufnahme. Soll die Maßnahme in einem vorgegebenen Zeitrahmen einen bestimmten Erlös erwirtschaften, ist ein anderes Berechnungsverfahren heranzuziehen als bei der Bereitschaft oder dem Wunsch, einen längerfristigen Vorteil durch die Maßnahme zu erzielen. Die Wahl des Berechnungsverfahrens beeinflusst allerdings wesentlich das Ergebnis der Entscheidungsfindung; die einzelnen Verfahren können gezielt für die Überzeugungsarbeit eingesetzt werden. So ist die Berechnung des äquivalenten Energiepreises beispielsweise motivierender und anschaulicher als die Berechnung der Amortisationszeit.
2. Möglichkeiten der Finanzierung des Klimaschutzes durch die Kommunen
Bei der Finanzierung von kommunalen Klimaschutz- und Energieeffizienzmaßnahmen durch die Kommunen können in Abgrenzung zur Fremdfinanzierung drei Möglichkeiten unterschieden werden, die in diesem Kapitel näher betrachtet werden sollen:
- Eigenfinanzierung,
- Inanspruchnahme von Förderprogrammen,
- Förderung lokaler Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen durch Kommunen.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bundes und der Länder wird in diesem Kapitel behandelt, da Kommunen in der Regel verpflichtet sind, einen Eigenanteil zur Finanzierung beizusteuern.
2.1 Eigenfinanzierung
Alle Einnahmen, die einer Kommune ohne Verpflichtung zur Rückzahlung zur Verfügung stehen, zählen zur Eigenfinanzierung. Eingesparte Kosten, wie beispielsweise Energieeinsparungen, sind hingegen mit einer Drittfinanzierung gleichzusetzen. Der Weg über die Eigenfinanzierung sollte gewählt werden, wenn die Investitionssumme für die Fremdfinanzierung die zu erwartenden Zinserträge aus dem Eigenkapital der Kommune übersteigt. Städte, Gemeinden und Kreise mit einer ausreichenden Finanzausstattung und einem verwaltungsintern vorhandenen fachlichen Know-how sollten die Eigenfinanzierung von Klimaschutz- und Energieeinsparmaßnahmen grundsätzlich der Fremdfinanzierung vorziehen, da sie so ihren Einfluss, z.B. auf Art und Maß der Energieverwendung, und ihre Verantwortung vollumfänglich geltend machen können (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 2 ff.).
Als eine Sonderform der Eigenfinanzierung kann das stadtinterne Contracting, auch verwaltungsinternes Contracting oder Intracting genannt, eingestuft werden, da bei diesem Contracting-Modell eine verwaltungsinterne Organisationseinheit die Rolle des Vertragspartners für die Finanzierung und Durchführung einer Energiesparmaßnahme (Intractor) übernimmt (Kap. A3 3). Beim Einsatz von stadtinternen Contracting-Modellen zur Finanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen werden die eingesparten Energiekosten, die durch die Umsetzung einer technischen oder baulichen Maßnahme erzielt wurden, zur verwaltungsinternen Refinanzierung genutzt. Nachdem sich die Maßnahmen amortisiert haben – die Investitionen also zu 100 Prozent durch die Kosteneinsparungen gedeckt sind –, kann, indem die Folgeeinsparungen in weitere Energiesparmaßnahmen investiert werden, eine Kontinuität in der Maßnahmenumsetzung sichergestellt werden (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 2). Das stadtinterne Contracting wird zurzeit hauptsächlich zur Umsetzung kommunaler Energie- und Wassersparmaßnahmen eingesetzt, es kann jedoch auch auf Landesebene oder für Wohnungsbaugesellschaften sinnvoll genutzt werden. Auch ist die Übertragung auf andere Bereiche, wie z.B. den Abfallbereich, vorstellbar (vgl. Wuppertal Institut 2009, S. 1).
Neben einer Grundform des stadtinternen Contracting können nach einer Untersuchung des Wuppertal-Instituts drei weitere Modelle unterschieden werden: das Profitcenter, die unechte Privatisierung und eine Mischform von Contracting und stadtinternem Contracting, bei der sowohl Energiesparinvestitionen an externe Contractoren vergeben als auch stadtinterne Contracting-Maßnahmen durchgeführt werden. Bei der Grundform wird mittels einer zweckgebundenen Anschubfinanzierung aus Haushaltsmitteln ein verwaltungsinterner Energieeinsparfonds als eigene Haushaltsstelle errichtet, der durch die Kapitalrückflüsse aus den erzielten Energieeinsparungen gespeist und somit laufend erneuert wird. Im Modell des Profitcenters werden alle den Energiebereich betreffenden Aufgaben gebündelt und ein eigenständiges Budget eingerichtet, welches von den kommunalen Energieabteilungen bzw. dem kommunalen Energiemanagement selbständig verwaltet wird. Bei der unechten Privatisierung wird eine GmbH gegründet, die für die Energiebewirtschaftung und die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen in den kommunalen Liegenschaften zuständig und deren alleiniger Gesellschafter die Stadt, Gemeinde oder der Kreis ist (Praxis-Beispiel Landkreis Mainz-Bingen). Da die GmbH nicht in erster Linie gewinnorientiert ist, sondern der politischen Vorgabe unterliegt, eingesparte Energiekosten zu reinvestieren, verbleiben die wirtschaftlichen Vorteile und die Kontrolle über die Anlagen bei der Kommune (vgl. Wuppertal Institut 1998, S. 16 ff.).
Bei der Grundform des stadtinternen Contracting treten üblicherweise das Umweltamt oder das Hochbauamt (bzw. die dort angesiedelte kommunale Energieabteilung) als Intractor auf. Dieser plant die Energiesparmaßnahmen, führt die Kostenermittlung dafür durch und errechnet die erzielbaren Energieverbrauchs- und Kosteneinsparungen sowie die Kapitalrückflusszeit. Ebenso liegt die Verantwortung für den Mitteleinsatz aus dem Energieeinsparfonds – die Bereitstellung der Anschubfinanzierung erfolgt durch die Kämmerei – beim Intractor, der dazu mit dem jeweiligen Fachamt, für welches die Maßnahme realisiert wird (nachfolgend Nutzeramt genannt), eine standardisierte Vereinbarung abschließt. In dieser Intracting-Vereinbarung werden neben den geplanten Energiesparmaßnahmen und den dafür aufzuwendenden Investitionen auch Referenzwerte, errechnete Einsparziele, Amortisationszeiten sowie eine Loyalitätsklausel festgehalten. Zudem werden die Kapitalrückflüsse aus den Energiekosteneinsparungen geregelt: Je nach Vereinbarung bleiben der Rückfluss eines Teils oder der gesamten eingesparten Kosten während der Amortisationszeit in der Verantwortung des Intractors. Nachdem die Investition vollständig refinanziert ist, kann das jeweilige Nutzeramt über die darüber hinaus zurückfließenden Energiekosteneinsparungen im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung frei verfügen. Vorteile dieser verwaltungsinternen Finanzierung liegen in der vergleichsweise unkomplizierten Durchführung – das Modell kommt ohne öffentliche Ausschreibung der Maßnahmen aus – und dem entstehenden Anreiz für die nutznießenden Fachämter, sich für Energieeinsparmaßnahmen in ihrem Ressort einzusetzen (vgl. Walderbach 2007, S. 113).
Nachdem das stadtinterne Contracting 1995 in Stuttgart in seiner Grundform entwickelt und vom dortigen Amt für Umweltschutz erstmalig erfolgreich umgesetzt wurde (Praxis-Beispiel Stuttgart), haben einige bundesdeutsche Kommunen, wie zum Beispiel die Städte Lörrach und Kiel, dieses Modell auf ihre Verwaltungsstrukturen übertragen bzw. weiterentwickelt. Mischformen finden zum Beispiel in Frankfurt am Main und in Hamburg ihre Anwendung.
Die Anwendung des Intracting-Modells in Kommunen ist dann empfehlenswert, wenn über die eingesparten Energiekosten mindestens die Investitionssumme, die für die Maßnahme aufgebracht werden musste, gedeckt werden kann. Insofern eignet sich das stadtinterne Contracting vor allem für kleinere Maßnahmen mit Amortisationszeiten von nur wenigen Jahren, die für schnelle Reinvestitionsmöglichkeiten sorgen. Da es oftmals gerade diese Maßnahmen sind, die zwar zu hohen Einsparungen führen können, aber für externe Contractoren zu klein, für die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Instandhaltung aber zu groß sind, ist das stadtinterne Contracting ein geeignetes Modell zur wirtschaftlichen und kontinuierlichen Umsetzung solcher kleineren Energieeinsparmaßnahmen, beispielsweise im Bereich der Beleuchtung oder der Lüftung.
Insbesondere bei der Einrichtung eines Energieeinsparfonds, der mit einer begrenzten Anschubfinanzierung auskömmlich sein muss und in einem vertretbaren Zeitraum auszugleichen ist, müssen die umzusetzenden Maßnahmen eine hohe Wirtschaftlichkeit aufweisen (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 3).
Abbildung 6: Stadtinternes Contracting-Modell – Grundform
Quelle: Difu (2011).
Stadtinternes Contracting in Stuttgart
Um Projekte zur Energie- und Wassereinsparung zu beschleunigen und in viel stärkerem Maße vorantreiben zu können, wurde in Stuttgart das stadtinterne Contracting entwickelt. Vom Amt für Umweltschutz werden dabei wirtschaftliche Maßnahmen der städtischen Ämter und Eigenbetriebe vorfinanziert. Die durch diese Maßnahmen eingesparten Energiekosten fließen aus dem jeweiligen Ämterbudget so lange an das Amt für Umweltschutz zurück, bis die Investition abbezahlt ist. Danach können die Ämter frei über die eingesparten Energiekosten verfügen. Seit 1995 hat das Amt für Umweltschutz mit den städtischen Ämtern und Eigenbetrieben dazu über 270 Vereinbarungen abgeschlossen. Die durchschnittliche Kapitalrückflusszeit der vom Amt für Umweltschutz eingesetzten Finanzmittel liegt bei sieben Jahren. Insgesamt stehen derzeit 8,8 Mio. Euro als Investitionsbudget zur Verfügung. Die finanzielle Größenordnung der Projekte reicht von wenigen 1.000 Euro bei Beleuchtungserneuerungen oder Verbesserungen der Regeltechnik bis zu mehreren 100.000 Euro.
Stuttgart hat in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Energieeinsparung und Integration von erneuerbaren Energien mit Hilfe des stadtinternen Contracting durchgeführt – u.a. folgende:
- Dämmung oberster Geschossdecken in städtischen Liegenschaften: Bislang wurden über 30.000 qm oberste Geschossdecken wärmegedämmt. Hervorzuheben sind Projekte in Schulen, bei denen die Dämmung in Eigenregie durchgeführt, als Lehrinhaltsstoffe aufgearbeitet und in den Unterricht integriert werden konnte.
- Einbau von Blockheizkraftwerken: In der Stuttgarter Verwaltung wurde das erste BHKW 1988 in einem Klärwerk installiert. Mittlerweile wurden alle Klärwerke und weitere Gebäude mit BHKW-Anlagen ausgestattet. Bisher wurden dazu neun Erdgasmodule mit einer elektrischen Leistung zwischen 50 und 100 kW installiert. Die gesamten Klär- und Erdgasmodule haben zusammen eine elektrische Leistung von 2.130 kWeI und eine thermische Leistung von 3.450 kWth.
- Erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung: In den Stuttgarter Liegenschaften wurden in den vergangenen Jahren vier Holzhackschnitzelheizungen, zwei Holzpelletheizungen, vier Wärmepumpen, drei Photovoltaikanlagen, vier Solaranlagen zur thermischen Warmwasserbereitung, zwei Solaranlagen zur Lufterwärmung und fünf Solarabsorber in Betrieb genommen. Zusätzlich sind die erwähnten BHKW zu nennen, in denen Klärgas zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird. Insgesamt entfallen 23 Prozent der Investition auf den regenerativen Bereich.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Stuttgart, Energiewirtschaft/Amt für Umweltschutz
Dr. Jürgen Görres, Tel.: 0711/216-88668, E-Mail: juergen.goerres@stuttgart.de
Landkreis Mainz-Bingen – EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH
Vor dem Hintergrund sanierungsbedürftiger schulischer Liegenschaften hat der Landkreis Mainz-Bingen vor zwölf Jahren die heutige „EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG)“ zunächst als Alleingesellschafter gegründet. Seit dem Jahr 2000 sind mit zwei Verbandsgemeinden und zwei Landkreisen weitere Gesellschafter aufgenommen worden. Die EDG hat als rein kommunal getragene Gesellschaft im Jahr 1998 begonnen, das enorme Energieeinsparpotenzial durch den Einsatz moderner Technologien der effizienten und erneuerbaren Energien zu erschließen, und damit einen Beitrag zur Steigerung der dezentralen Energieversorgung und zum kommunalen Klimaschutz geleistet.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage und der kameralistischen Haushaltsführung konnten ganzheitliche und zukunftsgerichtete Energiekonzepte im Landkreis Mainz-Bingen nicht umgesetzt werden. Die EDG hingegen setzt ihre Projekte nach dem Prinzip des Energieeinspar-/Anlagen-Contracting um und kann somit kapitalintensive Energieversorgungsanlagen mit höchsten Wirkungsgraden durch eingesparte Energiekosten nach Ersatz der Altanlagen refinanzieren und diese neuen Anlagen im Hinblick auf Energieeinkauf, Wartung und Instandhaltung betreiben.
Die energetische Sanierung schulischer Gebäude steht immer noch im Fokus der Tätigkeiten der EDG, es werden aber auch Versorgungskonzepte für weitere Gebäude wie Verwaltungsgebäude oder Schwimmbäder umgesetzt. Die von der EDG eingesetzten Technologien sind in erster Linie die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und seit 2003 der Einsatz biogener Primärenergieträger (vor allem Holz und Biogas). Bilanz der Arbeit der EDG: 102 Heizzentralen (Sanierung und Errichtung), 162 größere Liegenschaften (Einsatz von Blockheizkraftwerken (BHKW), Biomassekesseln und Nahwärmesystemen, Energiemanagementsystem zur Verbrauchsanalyse und Energieeinsparung), davon 52 Objektversorgungen (Schulen und Schulzentren, Schwimmbäder und sonstige Gebäude) mit 67 BHKW und 14 kommunalen Holzheizwerken.
Ansprechpartner
EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH, Am Giener 13, 55268 Nieder-Olm
Christoph Zeis, Tel.: 06136/9215-10, E-Mail: christoph.zeis@edg-mbh.de
Fachbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement der Stadt Lörrach, Jörg Bienhüls (2007): Abschlussbericht der Stadt Lörrach zum Projekt „Anschubfinanzierung für die Einführung des Intracting-Modells in Lörrach“, Lörrach.
Stadt Lörrach (2009): Intracting-Konzept für die Stadt Lörrach.
Walderbach, Petra (2007): Einspar-Contracting und Intracting in Freiburg – Erfahrungen mit den ersten beiden Gebäudepools, in: Cornelia Rösler (Hrsg.): Energiemanagement: Maßnahmen und Projekte. Dokumentation des 11. Deutschen Fachkongresses der kommunalen Energiebeauftragten, Berlin 2007 (Difu-Impulse, Bd. 3/2007), S. 105-115.
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH (2009): Öko-Innovationen in öffentlichen Einrichtungen: Intracting hilft, Wuppertal.
Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie GmbH (1998): Kommunales Intracting, Auszug aus dem „Projektteil B: Handlungsoptionen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verbreitung der Umsetzung von Intracting auf kommunaler und Landesebene“ der im Auftrag des Ministeriums für Bauen und Wohnen des Landes Nordrhein-Westfalen erstellten „Pilotprojekte Einsparcontracting und Intracting in NRW“, Bearb. Kora Kristof, Sabine Nanning, Frank Merten, Wuppertal.
2.2 Inanspruchnahme von Förderprogrammen
Zur Unterstützung der kommunalen Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes haben Bund und Länder eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt. Auch Mittel der Europäischen Union stehen für bestimmte Vorhaben zur Verfügung. Dabei können Kommunen in der Regel Finanzierungshilfen in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen oder zinsvergünstigten Darlehen für Personal- und/oder Sachkosten erhalten. In Abhängigkeit vom Programm können unterschiedliche Arten von Vorhaben unterstützt werden:
- kommunale Investitionen (z.B. energetische Gebäudesanierung, Einsatz erneuerbarer Energien),
- kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte,
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Demonstrationsanlagen,
- Management- und Zertifizierungssysteme (z.B. European Energy Award).
Die Höhe der Zuschüsse und zinsvergünstigten Kredite ist abhängig vom jeweiligen Förderprogramm, oftmals wird auch ein Mindestfördervolumen festgelegt. Um nicht rückzahlbare Zuschüsse zu erhalten, muss der Antragsteller bei der Finanzierung eines Projekts in der Regel einen Eigenanteil nachweisen. Des Weiteren ist die Gewährung von Fördermitteln mit materiellen Anforderungen an den Gegenstand des Vorhabens verknüpft, die in den Richtlinien festgelegt werden. Für zinsvergünstigte Darlehen aus dem Gebäudesanierungsprogramm der KfW müssen bei der Sanierung und dem Neubau beispielsweise die gültigen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) unterschritten werden.
Die Europäische Union hat im Bereich Klimaschutz und nachhaltige Energiepolitik Programme aufgelegt, die sich auch an Kommunen richten. Beispielhaft werden hier zwei Programme herausgegriffen: Im Rahmen des dreiteiligen Programms „Intelligente Energie – Europa II“ können kommunale Behörden z.B. bei der Etablierung von Energieagenturen gefördert werden. Bei der „Europäischen territorialen Zusammenarbeit“ – besser bekannt unter dem Namen INTERREG – können in Abhängigkeit der Programmausgestaltung des jeweiligen Kooperationsraumes ebenfalls Aktivitäten im Bereich Klimaschutz durchgeführt werden (vgl. Zwicker-Schwarm u.a. 2010). Förderung können je nach Programmstrang und Zuschnitt des Projekts sowohl konzeptionelle Arbeiten als auch die Umsetzung von (Modell-)Vorhaben erhalten.
Durch einige europäische Programme wird ein erheblicher Anteil der förderfähigen Kosten übernommen (zum Teil bis zu 75 Prozent). Je nach Programm werden Mindestanforderungen an die Projekte bezüglich der Anzahl der zu beteiligenden Projektpartner sowie deren Herkunftsland gestellt. Die Antrags- und Berichtsverfahren sind stark formalisiert, und der Kommunikations- und Koordinationsaufwand in den Projekten erhöht sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Projektpartner. Neben Einblicken in die Politik und Praxis anderer EU-Staaten wird den europäischen Projektpartnern der themenbezogene internationale Erfahrungsaustausch ermöglicht. Die gewonnen Informationen und Kenntnisse über Strukturen und Arbeitsweisen in anderen europäischen Institutionen können über die Projektlaufzeit hinaus z.B. bei der Bearbeitung transnationaler Herausforderungen von Nutzen sein.
Auf Bundesebene wurde in den vergangenen Jahren eine Reihe von Programmen mit teilweise erheblichen Mittelausstattungen etabliert, mit denen Kommunen bei der Erarbeitung von Klimaschutzkonzepten und der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden. Mehrere Bundesressorts haben Förderprogramme im Sinne des Klimaschutzes gestaltet, nicht alle richten sich auch an Kommunen. Sowohl das Bundesumweltministerium (BMU), das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) haben in den Bereichen Klimaschutz und erneuerbare Energien Programme aufgelegt, die auch von Kommunen genutzt werden können und zum Teil in übergreifende Initiativen eingebettet sind.
Ein Beispiel ist die 2008 gestartete Klimaschutzinitiative des BMU: Sie integriert neben weiteren das „Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“, durch das Anlagen zur Stromerzeugung (z.B. Biomasseanlagen, Solarkollektoren) gefördert werden, sowie die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“, auf deren Grundlage Städte, Gemeinden und Kreise u.a. für die Erstellung von Klimaschutzkonzepten sowie die Sanierung der Straßenbeleuchtung finanzielle Hilfen erhalten können.
In Abhängigkeit von der Art des Zuwendungsempfängers und den Fördertatbeständen wird durch das „Gebäudesanierungsprogramm“ des BMVBS, getragen von der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), u.a. die energetische Sanierung von Gebäuden der kommunalen sozialen Infrastruktur mit zinsverbilligten Darlehen unterstützt. Dabei richtet sich die Höhe der finanziellen Unterstützung nach den erreichten energetischen Gebäudestandards.
Von den Förderprogrammen zu unterscheiden sind Forschungsaktivitäten, in deren Rahmen konzeptionelle und/oder bauliche Modellvorhaben in Städten, Gemeinden und Kreisen umgesetzt wurden (Kap. A1 2.1).
Auf Länderebene wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Programme aufgelegt, die sich an Kommunen und weitere Akteursgruppen (z.B. Privathaushalte, Unternehmen) richten. Ziele und Mittelausstattungen der Programme unterscheiden sich vor allem aufgrund der Haushaltslage der Länder erheblich. Neben der energetischen Gebäudesanierung und dem energieeffizienten Neubau wird der Einsatz von regenerativen Energien, die Kraft-Wärme-Kopplung, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben u.a.m. gefördert. Angebote für Kommunen bestehen auch im Bereich der Informationsbereitstellung, der Öffentlichkeitsarbeit und der umfassenden Beratung und Unterstützung bei der Erarbeitung regionaler und kommunaler Energie- und Klimaschutzkonzepte.
Diese Aktivitäten werden von den unterschiedlichen Landesministerien, Landesförderinstituten sowie in einigen Regionen und Bundesländern etablierten Energieagenturen durchgeführt. Die Energieagenturen sind je nach Bundesland zuständig für die Förderung von Forschung, technischer Entwicklung u.a.m. bis hin zur Beratung hinsichtlich der Fördermöglichkeiten und der beruflichen Weiterbildung. Die Teilnahme von Kommunen am European Energy Award®, in dessen Rahmen ein Verfahren bezüglich der Qualität der kommunalen Energieerzeugung und -nutzung durchgeführt wird, wird in den teilnehmenden Bundesländern (derzeit Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) zum Teil über regionale Geschäftsstellen (eingerichtet mitunter bei Energieagenturen) betreut und finanziell unterstützt.
Durch Wettbewerbe werden ausgezeichnete Projekte und Maßnahmen bekannt gemacht, vorbildliche Lösungen sollen so zur Nachahmung und zur Entwicklung eigener Ideen anregen. Kommunalwettbewerbe um begrenzte Fördervolumina sind im Vergleich zu anderen Bereichen ein relativ neues Verfahren und werden mit dem Ziel der Aktivierung möglichst vieler Kommunen für die klimagerechte Entwicklung eingesetzt. Den Preisträgern wird eine öffentlichkeitswirksame Plattform geboten; gleichzeitig werden Kommunen, die nicht unterstützt werden können, bestärkt, eigene Aktivitäten zu entfalten.
Die „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ – ein durch des BMU im Rahmen der Klimaschutzinitiative gefördertes Projekt beim Difu – berät Kommunen hinsichtlich der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen“ und führt des Weiteren gemeinsam mit dem BMU den Wettbewerb „Kommunaler Klimaschutz“ durch. In einer von insgesamt drei Kategorien werden Preisträger nominiert, die vorbildliche innovative technische und/oder bauliche Maßnahmen für den Klimaschutz in einem kommunalen Gebäude oder einer kommunalen Einrichtung umgesetzt haben.
Auch auf Landesebene werden Kommunen für vorbildliche Aktivitäten im Bereich Klimaschutz im Rahmen von Wettbewerben ausgezeichnet und finanziell unterstützt. Beispiele sind der in Niedersachsen durchgeführte Wettbewerb „Klima kommunal 2010“ sowie „Klimaneutrale Kommune“ in Baden-Württemberg.
Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten können sich kommunale Akteure und andere Interessenten (z.B. Bürger, Unternehmen) z.B. anhand von internetbasierten Datenbanken verschaffen. Suchfunktionen ermöglichen das Setzen von Filtern (Themen, Zielgruppe u.a.) und erleichtern so die Identifikation von Finanzierungsmöglichkeiten für geplante Vorhaben (Internettipps zu Bundes- und Landesförderprogrammen). Systematisierte Informationen und persönliche Beratungen für Kommunen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten werden von einigen landeseigenen oder regionalen Energieagenturen angeboten (z.B. Energieagentur NRW).
Ausführliche Informationen und detaillierte Beratungen zu einzelnen Förderprogrammen können zumeist beim Projektträger eingeholt werden. In einigen Fällen werden Informations- und Beratungsleistungen für bestimmte Programme von anderen Institutionen (als dem Projektträger) angeboten. Die vom BMU eingerichtete „Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“, angesiedelt beim Deutschen Institut für Urbanistik, ist eine solche Einrichtung.
Bei der Suche nach adäquaten Fördermöglichkeiten ist die Aktualität der Informationen zu beachten. Materielle, politische und rechtliche Rahmenbedingungen unterliegen Veränderungen, die sich in der Ausgestaltung der Förderpolitik widerspiegeln. Unter bestimmten Umständen können Programmänderungen kurzfristig erfolgen, so bspw. wenn eingestellte Haushaltsmittel ausgeschöpft sind. Aufgrund der Komplexität der „Förderlandschaft“ sollte der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Suche und Identifizierung eines geeigneten Finanzierungsinstruments für ein bestimmtes Vorhaben nicht unterschätzt werden.
Bei der Wahl der Finanzierungsstrategie sind zwei Ausgangslagen vorstellbar: die Konkretisierung eines noch nicht detailliert geplanten Vorhabens entsprechend der Fördermöglichkeiten oder die Suche nach einem passenden Programm für ein spezifisches Vorhaben. Nachdem Informationen zu Fördermöglichkeiten eingeholt wurden, erscheint es in beiden Fällen sinnvoll, möglichst frühzeitig die zuständigen Förderinstitutionen direkt anzusprechen. Die kommunale Finanzierungsstrategie für Vorhaben kann dann optimal an den Fördermodalitäten ausgerichtet werden. Zu beachten sind die Kumulierbarkeit verschiedener Programme, die Förderhöchstgrenzen, die Kombinierbarkeit mit Sonderfinanzierungsmodellen (z.B. Contracting) u.v.m.
Das Finden des geeigneten Förderprogramms und eine Antragstellung bedürfen einer hinreichenden Vorbereitung. Eine Entscheidung über eine Antragstellung sollte auf Grundlage detaillierter Informationen der zuständigen Förderinstitution erfolgen. Die zuständigen Bundes- oder Landesressorts beauftragten für die Abwicklung der Förderprogramme in der Regel Projektträger. Die Vorbereitung eines Erfolg versprechenden Förderantrags kann erhebliche zeitliche und personelle Kapazitäten binden. Die Zeitspanne zwischen der Entscheidung für eine Antragsstellung und der Einreichung eines Förderantrags sollte berücksichtigt werden, weil bspw. die Ausschöpfung vorgesehener finanzieller Mittel für die Fördermaßnahme Änderungen in den Fördermodalitäten nach sich ziehen kann.
In den Richtlinien zu Förderprogrammen werden oftmals nicht nur technische Ansprüche und Standards an die Vorhaben selbst, sondern auch formale Anforderungen bezüglich der einzureichenden Antragsunterlagen, der Durchführungsnachweise und der Abrechnungsmodalitäten formuliert. Programmspezifische Antragsfristen sind zwingend einzuhalten und sollten bei der Vorbereitung von Förderanträgen daher frühzeitig berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, vor und während der Antragsphase die Informations- und Beratungsangebote der zuständigen Institutionen zu nutzen, um sich über Formalitäten und Verpflichtungen während der Umsetzungsphase und nach Abschluss der Maßnahme Kenntnis zu verschaffen.
Positive Wirkungen im Sinne des Klimaschutzes werden nicht nur durch Programme und Maßnahmen erzielt, die sich explizit auf Klimaschutz beziehen, sondern auch durch solche, deren vordergründiges Ziel bspw. die Stadtbildverschönerung oder die Revitalisierung der Innenstädte ist. Die Entsiegelung von Flächen, die Fassadenbegrünung und die Pflanzung von zusätzlichen Straßenbäumen können bspw. der Erhöhung der Aufenthaltsqualität öffentlicher Räume dienen und gleichzeitig Klimaschutzeffekte bewirken.
Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, www.foerderdatenbank.de.
„Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz“ beim Deutschen Institut für Urbanistik, www.kommunaler-klimaschutz.de.
BINE Informationsdienst, www.bine.info. Der Förderkompass Energie ist kostenpflichtig.
Deutsche Energie-Agentur dena sowie viele Energieagenturen der Länder und Regionen.
KfW Bankengruppe (Hrsg.) (2010): Förderung von Klimaschutz und nachhaltiger Energiepolitik für die Kommunen der Zukunft, Frankfurt.
Zwicker-Schwarm, Daniel, u.a. (2010): Wettbewerbsfähige und nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung durch INTERREG. Der Beitrag transnationaler Projekte in den Themenfeldern Innovationsförderung sowie Klimaschutz und Klimaanpassung zur Umsetzung der Territorialen Agenda der EU in Deutschland, hrsg. vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin (BMVBS-Online-Publikation 33), Download unter www.bbsr.bund.de.
2.3 Förderung lokaler Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen durch Kommunen
Kommunen selbst gehören nicht nur zur Zielgruppe der Förderaktivitäten des Bundes und der Länder, sondern können Klimaschutzmaßnahmen ihrerseits initiieren und unterstützen. Viele Kommunen haben für Wohnungseigentümer, Unternehmer und weitere Akteursgruppen eigene Förderprogramme, z.B. im Bereich der energetischen Gebäudesanierung, aufgelegt (Kap. C2 4). Auch kommunaleigene Unternehmen wie Stadtwerke treten als Fördermittelgeber auf und initiieren Energieeinsparmaßnahmen bei ihren Kunden. In Großstädten wie München, Frankfurt, Stuttgart und weiteren wurden inhaltlich und finanziell zum Teil umfängliche Förderprogramme aufgelegt. Auch kleinere Kommunen wie die Stadt Isernhagen (Niedersachsen) oder die Gemeinde Dauchingen (Baden-Württemberg) haben in der Vergangenheit Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen bezuschusst. Die inhaltliche Bandbreite sowie die Höhe der Zuschüsse kommunaler Programme werden durch die Praxisbeispiele angedeutet.
Das Auflegen von Förderprogrammen sowie deren Aufrechterhaltung ist abhängig vom politischen Willen und den finanziellen Möglichkeiten einer Kommune. Finanzielle Restriktionen beschneiden die kommunalen Handlungsspielräume im Bereich der freiwilligen Aufgaben zunehmend. Insbesondere Nothaushalts- und Haushaltssicherungskommunen sind betroffen.
Bei kommunalen Förderprogrammen zur Energieeinsparung und zur energetischen Sanierung sollte der effizienten Mittelverwendung höchste Priorität eingeräumt werden. Der Einsatz kommunaler Mittel wird besonders bei freiwilligen Aufgaben wie dem Klimaschutz vom Nutzen abhängig gemacht. Nur mit einer hinreichenden Konzeption eines aufzulegenden Förderprogramms ist daher die Unterstützung des Stadt- oder Gemeinderates oder Kreistages zu erreichen. In der Diskussion über die Verwendung begrenzter finanzieller Ressourcen steht die Kosten-Nutzen-Relation im Vordergrund. Ein möglichst optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis muss auch im Vergleich mit anderen denkbaren Maßnahmen zur Erreichung des Klimaschutz-Ziels erkennbar sein. Neben einer rein ökonomischen Betrachtungsweise von Förderprogrammen sollten weitere positive Wirkungen in eine Entscheidung einfließen. Mit Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz können Synergieeffekte in den Bereichen Klimaanpassung, Umweltschutz, Beschäftigung, ökologisch orientierte Wirtschaftsförderung, Stadtbildverschönerung, Verkehrsberuhigung, Verbesserung der Lebensqualität u.v.m. erreicht werden.
Förderprogramme im Bereich des Klimaschutzes müssen durch die politische Spitze einer Stadt/Gemeinde sowie einen Beschluss getragen werden. Da Klimaschutz eine Querschnittsaufgabe ist und im überwiegenden Teil der Kommunen bisher keine Klimaschutzmanager agieren, sollten auf Verwaltungsebene in Abhängigkeit der Kompetenzen und Zuständigkeiten verschiedene Ämter und Stellen in die Zielfindung für sowie die Konzeption von Programmen eingebunden werden. Dazu gehören z.B.: Umweltämter, Stadtplanungs-/entwicklungsämter, Hochbauämter sowie Gebäudemanagement/Liegenschaftsmanagement. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob und welche lokal agierenden und für die Umsetzung von Klimaschutzaktivitäten wichtigen Akteure für kommunale Initiativen gewonnen werden können. Hier kommen z.B. Banken, Stadtwerke und weitere Energieversorger in Frage.
Energieeinsparungen durch bauliche und technische Modernisierungen im Gebäudebestand zählen zu den bedeutendsten und wirtschaftlichsten Maßnahmen zur CO2-Reduzierung (Kap. A3 1.1). Immer noch schlummern in den kommunalen Liegenschaften immense Energieeinsparpotenziale. Diese auszuschöpfen, ist in Anbetracht der defizitären kommunalen Haushalte kaum noch ausschließlich über eine Eigenfinanzierung der Kommunen möglich. Daher sollte für geplante Energieeinsparmaßnahmen, deren Umsetzung sonst unterbleiben würde, eine Fremdfinanzierung anvisiert werden. Kredite – die klassische und vergleichsweise einfach umzusetzende Fremdfinanzierungsform für Investitionen in den Kommunen – werden für die meisten Energieeinsparmaßnahmen nicht gewährt, woraufhin Energieeinsparinvestitionen aufgrund ihrer Konkurrenz zu anderen Investitionen oft unterbleiben. Contracting-Modelle für die Umsetzung von Energieeinspar-maßnahmen haben vor diesem Hintergrund einen Bedeutungszuwachs erfahren. Grundsätzlich sollten jedoch die Fremdfinanzierungsvarianten vor ihrem Einsatz sorgfältig geprüft und ihnen nur bei Ausschluss der Möglichkeit einer Eigenfinanzierung (z.B. bei Nothaushalts- oder Haushaltssicherungskommunen) sowie bei möglichst weit reichendem Verbleib der Maßnahmenverantwortung bei der Kommune der Vorzug gegeben werden.
Mit dem Contracting bietet sich den Kommunen eine wichtige und inzwischen auch weit verbreitete Möglichkeit der Fremdfinanzierung und Auslagerung von kostenpflichtigen Fachdienstleistungen im Bereich der Energieeinsparung. Aber auch bei den erneuerbaren Energien setzt sich diese Kooperations- und Finanzierungsform in den Kommunen mehr und mehr durch. Durch Kooperation mit einem externen Partner (Contractor), der in Abhängigkeit vom jeweiligen Contracting-Modell die Planung, Finanzierung und/oder Umsetzung von Projekten und Dienstleistungen übernimmt, können Know-how und Kapital erschlossen werden, über das viele Städte, Gemeinden und Kreise aufgrund fehlender Haushaltsmittel nicht verfügen. Refinanzierung und Vergütung des Contractors erfolgen in der Regel durch regelmäßige Zahlungen des Contracting-Nehmers auf Basis vereinbarter Preise (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 4).
Bei den verschiedenen Contracting-Varianten sind im Kontext des kommunalen Klimaschutzes vor allem das Energiespar-Contracting und das Energieliefer-Contracting zu nennen. Zwei weitere, jedoch in den Kommunen weniger verbreitete Modelle sind das Finanzierungs-Contracting und das Betriebsführungs-Contracting. Diese vier genannten Modelle sind die in der DIN 8930 Teil 5 aus dem Jahr 2003 definierten Grundvarianten des Contracting. Eine Definition mit Festlegung klarer Begrifflichkeiten war notwendig geworden, nachdem zahlreiche Unklarheiten über die verschiedenen Dienstleistungspakete beim Contracting dessen Umsetzung teilweise erschwert hatten (vgl. ASUE 2005, S. 4). Darüber hinaus gibt es zahlreiche Sonder- und Mischformen des Contracting, die hier jedoch nicht behandelt werden sollen. Alle Contracting-Modelle unterliegen dem Wettbewerb und somit dem deutschen und europäischen Vergaberecht (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 4).
Geeignete potenzielle Contracting-Partner der Kommunen sind oftmals die lokalen und regionalen Energieversorgungsunternehmen, aber auch andere externe Unternehmen und Dienstleister, wie Anlagenbauer oder Energieagenturen. Während beim Einspar-Contracting angesichts der umfangreichen zu erbringenden Dienstleistungen, die von der Planung über den Bau und Betrieb bis hin zur Risikoübernahme und zur Vorfinanzierung reichen, eher größere, umsatzstärkere Unternehmen als Contracting-Partner in Frage kommen, sind beim Energieliefer-Contracting häufig auch lokale Handwerksbetriebe gefragte Partner der Kommunen. Diese sind mit den Verhältnissen vor Ort gut vertraut und werden daher regelmäßig auch im Rahmen von Einspar-Contracting-Modellen von großen Contracting-Dienstleistern mit Unteraufträgen zur baulichen Umsetzung der Maßnahmen versorgt (vgl. KEA 2007, S. 20).
3.1. Energieliefer-Contracting
Beim Energieliefer-Contracting, auch Anlagen-Contracting genannt, liegen die Planung, die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Wärmeversorgung und ggf. zur Kälte, Dampf- oder Strombereitstellung in der Verantwortung des Contractors. In der Regel gehören ausschließlich die Energieerzeugungsanlagen, z.B. Heizkessel oder Blockheizkraftwerke, zu den Dienstleistungen des Contractors. Inzwischen wurden jedoch im Rahmen zahlreicher Projekte auch nachgeschaltete Anlagenkomponenten, wie Pumpen oder Regelungsanlagen, die ansonsten in der Verantwortung der Kommune verblieben wären, von den Contractoren finanziert (vgl. KEA 2007, S. 5). Um seine Dienstleistung zu refinanzieren, stellt der Contractor einen Leistungs- bzw. Grundpreis in Rechnung, der seine sämtlichen Aufwendungen (Kapital-, Wartungs- und Instandhaltungskosten) deckt. Die verbrauchte Endenergie ist zudem über einen für die gesamte Vertragslaufzeit kalkulierten Arbeitspreis von der Kommune aus den Mitteln ihres Verwaltungshaushalts an den Contractor zu entrichten. Insbesondere der zu zahlende Leistungspreis stellt einen finanziellen Mehraufwand für den kommunalen Haushalt dar. Um die Gesamtkosten von Eigen- und Contractor-Leistung zu vergleichen, müssen die Kommunen Kostenvergleiche in Form von Vollkostenrechnungen auf Basis der VDI 2067 aufstellen und dabei den verwaltungsinternen Personalaufwand über die gesamte Laufzeit des Contracting-Vertrags berücksichtigen (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 4 f.).
Im Rahmen eines Energieliefer-Contracting können Kommunen die vollständige Sanierung oder Neuerrichtung von Anlagen finanzieren. Dieses Contracting-Modell ist besonders bei akutem Sanierungsbedarf der Heizzentrale kommunaler Liegenschaften geeignet. Häufig lässt sich aufgrund des wirtschaftlichen Eigeninteresses des Contractors im Vergleich zur Eigenfinanzierung durch die Kommune eine kostengünstigere Wärmeversorgung umsetzen.
3.2 Einspar-Contracting
Beim Einspar-Contracting investiert der Contractor (in den meisten Fällen ist dies ein Energiedienstleistungsunternehmen) in die Energietechnik einer oder mehrerer Liegenschaften (Gebäudepool) und garantiert eine bestimmte Energieverbrauchs- und Energiekosteneinsparung. Sämtliche Leistungen des Contractors werden von der Kommune allein aus den Energieeinsparungen über einen entsprechend festgelegten Zeitraum finanziert. Mithilfe dieses Contracting-Modells können die kommunalen Aufwendungen für Energieeinsparmaßnahmen erfolgreich vermindert werden. Das Fachwissen und das wirtschaftliche Eigeninteresse des Contractors tragen, ähnlich wie beim Energieliefer-Contracting, zur optimalen Ausschöpfung der Einsparmöglichkeiten bei (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 5).
Die Vertragslaufzeiten sind beim Einspar-Contracting von besonderer Bedeutung und von der Kommune vor Vertragsabschluss sorgfältig abzuwägen. Werden vergleichsweise kurze Vertragslaufzeiten von fünf bis zehn Jahren vereinbart, bleibt die Bindung an einen externen Partner für die Kommune zeitlich überschaubar, und das Risiko umfänglicher Vertragsänderungen beispielsweise in Folge von baulich-technischen Veränderungen am Gebäude wird minimiert. Längere Vertragslaufzeiten von zehn bis 15 Jahren sind hingegen für die Kommunen besonders im Hinblick auf den Austausch älterer Anlagen interessant – anders als bei kürzeren Laufzeiten können es die Contractoren hier in der Regel nicht ausschließlich bei den für sie besonders lukrativen Optimierungen an bestehenden Anlagen belassen (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 5).
Das Einspar-Contracting-Modell kann Konflikte zwischen Kommune und Contractor implizieren, da die Vertragspartner naturgemäß unterschiedliche Interessen und Ziele verfolgen. Während die Kommune Energieeinsparmaßnahmen langfristig im Sinne einer Gesamteffizienz betrachten und die energietechnischen Anlagen auch nach Durchführung des Contracting optimal betreiben muss, ist das Ziel der maximalen Energieeinsparung des Contractors durch seine Ausrichtung auf die vereinbarten Vertragslaufzeiten eher kurzfristig ausgelegt. Es ist zu empfehlen, diese Interessenkonflikte vor der Unterzeichnung des Contracting-Vertrags zu klären und im Vertrag zu regeln (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 6).
Das Einspar-Contracting kommt oft für die energetische Optimierung oder Erneuerung von Energieversorgungs- und gebäudetechnischen Anlagen zum Einsatz. Aber auch kleinere Wärmeschutzmaßnahmen, wie die Optimierung von Blockheizkraftwerken oder die Erneuerung von Gaskesselanlagen, können mithilfe des Einspar-Contracting realisiert werden (vgl. KEA 2007, S. 4). In der Regel fällt die Wahl auf das Einspar-Contracting, wenn zusätzlich zur energetischen Verbesserung des Anlagenbestands umfangreiches externes Fachwissen benötigt wird. Für die Kommune bleibt es dennoch unerlässlich, die energetischen Ziele für ihre Gebäude eigenständig zu bestimmen und diese fachkundig mit dem Contractor zu koordinieren (vgl. Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST 2010, S. 8).
Interkommunales Energie-Einspar-Contracting, Stadt und Landkreis Lörrach, Weil am Rhein und Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute
Die im südwestlichsten Teil Deutschlands gelegenen Städte Lörrach und Weil am Rhein, der Landkreis Lörrach sowie der Gemeindeverwaltungsverband Denzlingen-Vörstetten-Reute haben sich mit Unterstützung der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) 2004 entschlossen, ein interkommunales Energie-Einspar-Contracting-Projekt (IKEC) zu initiieren. Mit der Idee für das IKEC aus dem Jahr 2003 wurde erfolgreich ein neuer Weg beschritten: Fachlich komplexe Aufgaben wurden gebündelt und auf mehrere kommunale Schultern verteilt. Zudem wurde durch die Bildung eines kommunalen Gebäudepools mit acht Losen ein ausreichend großes wirtschaftliches Einsparpotenzial auf den Markt gebracht, auf das sich renommierte Contractoren aus dem gesamten Bundesgebiet beworben haben. Die durchgeführten Energiesparmaßnahmen setzen sich zum überwiegenden Teil aus Energieeffizienzmaßnahmen in Kombination mit der Nutzung erneuerbarer Energien zusammen. Die Laufzeit der Einspar-Contracting-Verträge in diesem Projekt liegt bei durchschnittlich 15 Jahren. Mit dem IKEC wurde eine CO2-Einsparung von mehr als 3.888 Tonnen pro Jahr ausgelöst. Eine Broschüre, in der die Projektergebnisse ausführlich vorgestellt und Empfehlungen gegeben werden, steht unter www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/pdf/Contracting_IKEC.pdf allen interessierten Städten, Gemeinden und Landkreisen zur Verfügung.
| Einspar-Contracting |
Stadtinternes Contracting |
| O i.d.R. keine Generalsanierungen möglich, lediglich Optimierung bestehender (komplexer) Anlagen |
O i.d.R. keine Generalsanierungen möglich, lediglich Optimierung bestehender (komplexer) Anlagen |
| + zum Teil externes Know-how |
+ Aufbau internen Know-hows |
| + externes Kapital |
- internes Kapital notwendig |
| + externe Risikoübernahme (Zusatzkosten) |
- interne Risikoübernahme |
| + externe Energiespargarantie |
- ohne externe Einspargarantie |
| + für Maßnahmen mit Amortisationszeiten bis zu 10 Jahren geeignet |
- Amortisationszeit modellabhängig, lange Amortisationszeiten erhöhen Finanzierungsaufwand |
| O i.d.R. nicht für die Finanzierung von Wärmeschutzmaßnahmen und nur eingeschränkt für die Erneuerung kompletter Anlagen |
+ erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten (modellabhängig) |
| O nicht für Gebäude mit geringem Energieverbrauch (außer bei Poolbildung) |
+ keine Schnittstellen (modellabhängig) |
| - Profit der Einsparung kommt dem Contractor zugute |
+ Profit der Einsparung kommt der Kommune zugute und kann wiederum in neue kommunale Einsparmaßnahmen investiert werden |
| - Konfliktpotenzial mit Contractor bei Funktionsstörungen und ihrer Beseitigung |
+ keine Konfliktpotenziale (modellabhängig) |
| - Interessendifferenz zwischen Kommune als langfristiger Anlagenbetreiberin und Contractor als kurzfristigem Anlagenoptimierer |
+ keine Interessendifferenzen |
| - aufwändige Vertragsanpassung bei Nutzungsänderungen oder Sanierungen |
+ geringer Aufwand |
| - hoher Aufwand für Vorbereitung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung und Überprüfung des Einsparerfolgs |
+ wesentlich geringerer Aufwand wegen interner Vertragsbeziehungen |
| - lange Vertragslaufzeiten bedeuten vertragliche Bindungen auch bei geänderten Rahmenbedingungen |
+ keine vertraglichen Bindungen an externe Partner, höhere Flexibilität |
| - externe Kosten |
- keine externen Kosten |
Tabelle 4: Vergleich der Vor- und Nachteile von Einspar-Contracting und stadtinternem Contracting
Quelle: Zusammenstellung des Difu (2011), verändert und ergänzt nach Arbeitskreis „Energieeinsparung“ des DST (2010): Bewertung verschiedener Finanzierungsformen für Energie- und Wassereinsparmaßnahmen, in: Hinweise zum kommunalen Energiemanagement, Ausgabe 5.1 (alte Ausgaben 2, 13), Köln, S. 6 f.
3.3 Finanzierungs-Contracting
Das Finanzierungs-Contracting – auch Anlagenbau-Leasing oder Third-Party-Financing genannt – ist in der kommunalen Praxis eher seltener anzutreffen. Bei diesem Contracting-Modell übernimmt der Contractor, in der Regel ein Unternehmen aus dem Anlagen- oder Komponentenbau, die Planung, die Finanzierung und die Errichtung (ggf. auch die Sanierung) einer zumeist gut abgegrenzten technischen Versorgungsanlage wie beispielsweise einer Wärmerückgewinnungsanlage. Die Refinanzierung seiner Investition erfolgt über festgelegte Miet- oder Ratenzahlung durch den Contracting-Nehmer, d.h. die Kommune als Nutzerin bzw. Objekteigentümerin. Ziel dieser besonderen Form des Contracting ist die Optimierung der Investitionskosten. Da jedoch die Höhe der zu zahlenden Entgelte – ähnlich wie beim Leasing – von der Vertragslaufzeit und dem Investitionsvolumen abhängt, können die Effizienzgewinne dieses Modells gegenüber einer traditionellen Finanzierung für die Kommune auch vergleichsweise gering ausfallen (vgl. EnergieAgentur.NRW 2010a).
Die Besonderheit dieses Modells im Vergleich zu dem Energieliefer-Contracting und dem Einspar-Contracting liegt darin, dass die Betriebs- wie auch die Instandhaltungsverantwortung nicht beim Contractor, sondern bei der Kommune als Contractingnehmerin liegen. Dem Vorteil der Anlagenerrichtung bzw. -modernisierung ohne Eigenkapital steht somit neben den häufig langen Vertragslaufzeiten auch das Risiko des Betriebs der Anlage gegenüber. Hier gibt es jedoch generell die Möglichkeit, sowohl Aufgaben als auch das technische und wirtschaftliche Risiko über Wartungsverträge oder den Abschluss von Versicherungen auf Dritte zu übertragen (vgl. EnergieAgentur.NRW 2010).
3.4 Betriebsführungs-Contracting
Das Betriebsführungs-Contracting wird häufig auch als technisches Anlagemanagement oder technisches Gebäudemanagement bezeichnet. Bei dieser Form des Contracting übernimmt der Contractor für die Kommune als Contracting-Nehmer die Verantwortung für den wirtschaftlich und technisch optimierten Betrieb einer – neuen oder auch bereits bestehenden – abgegrenzten technischen Versorgungsanlage, die Anlage selbst bleibt dabei in kommunalem Eigentum. Die Finanzierung bzw. Leistungsvergütung des Contractors kann bei dieser Form ausgesprochen flexibel gestaltet werden und von fixen, an Vertragslaufzeiten gebundenen Pauschalen bis zu Entgelten in Abhängigkeit vom jeweiligen Aufwand (Arbeitszeit und eingesetztes Material) reichen (vgl. EnergieAgentur.NRW 2010).
Die Kommune zielt bei diesem Modell auf eine Optimierung der Betriebskosten bei gleichzeitigem Funktions- und Werterhalt ihrer Anlage ab. Dabei ist es aus ihrer Sicht von großem Vorteil, dass das Know-How des Contractors (häufig Energiedienstleistungsunternehmen oder Unternehmen des Anlagenbaus) in der Regel eine qualitativ gute Betriebsführung sicherstellen und eine hohe Versorgungssicherheit gewährleisten kann. Der Contractor hingegen trägt – bei zumeist kurzen Vertragslaufzeiten und daraus resultierend geringer Planungssicherheit – das alleinige Betriebsrisiko (vgl. EnergieAgentur.NRW 2007, S. 10).
Diese Form des Contracting bringt jedoch auch Risiken und Nachteile für die Kommune mit sich. Zum einen stehen der vergleichsweise geringen Leistungsvergütung hohe Investitions- bzw. Kapitalkosten bei der Errichtung der Anlage gegenüber. Des Weiteren ist bedingt durch die Alleinverantwortung des Betreibers/Contractors bei Bedienung und Instandhaltung der Anlage die Kostentransparenz ausgesprochen gering, und wenngleich dieser durch sein Know-How eine hohe technische Qualität sicherstellen kann, bestehen keine bzw. nur geringe Anreize, Energie zu sparen (vgl. EnergieAgentur.NRW 2007, S. 10).